Arbeitsrechtliche Informationen zur Corona-Krise

Update zum 30.03.2020

Bund und Länder einigen sich auf Kontaktverbot

Die Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel haben sich am 22. März auf ein umfassendes Kontaktverbot verständigt, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen.

Baden-Württemberg:

Die Einigung nimmt die baden-württembergische Linie auf. Ziel ist es, die direkten Kontakte auf das Allernotwendigste zu beschränken.

Mehr dazu hier:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/

Die aktuellste Corona Verordnung (gültig ab 23.3.2020) finden Sie hier:

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/200322_CoronaVO_konsolidierte_Fassung.pdf

 

Hessen:

Die Verordnungen für Hessen finden Sie hier:

https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen

 

https://www.hessen.de/sites/default/files/media/staatskanzlei/2020-03-17_vierte_vo_bekaempfung_corona_virus__0.pdf

 

Ab sofort sind auch Friseure, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios und Massagesalons geschlossen. Medizinisch nötige Behandlugnen sollen weiterhin möglich sein.

 

Wo bekommen Sie als betroffener Selbstständige, Freiberufler und kleines Unternehmen jetzt die richtigen Hilfen? Und wo bekommen Sie sofort Unterstützung ?

Wir stellen hier laufend aktuelle Informationen für Sie zusammen:

Schauen Sie daher regelmäßig vorbei.

Staatliche Hilfen:

Bundesregierung sagt Unternehmen

umfassende Unterstützung zu

Das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium haben ein umfassendes Maßnahmenpaket für Unternehmen beschlossen. Dieser “Schutzschild” ruht auf vier Säulen:

1. Erleichterung der Kurzarbeit. Gibt es nicht mehr genug Arbeit für Ihre Angestellten, können Sie nun eher Kurzarbeitergeld beantragen. Bislang ging das nur, wenn ein Drittel Ihrer Mitarbeiter nichts mehr zu hatte. Nun reichen bereits 10 % für den staatlichen Zuschuss.

2. Mehr Flexibilität bei Steuern. Beispielsweise können Steuerzahlungen aufgeschoben und Vorauszahlungen reduziert werden. Auch wird bis zum 31. Dezember 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet.

3. Hilfspaket in Milliardenhöhe. Im Zentrum dieses Pakets steht eine Stärkung der KfW-Bank und der Landesförderinstitute. Diese sollen Unternehmen aller Größen mit zusätzlichen Förderungen unter die Arme greifen. Klein-Unternehmer und Freiberufler sind ausdrücklich eingeschlossen.

4. Stärkung des europäischen Zusammenhalts. Europäische Maßnahmen wie beispielsweise eine “Corona Response Initiative” in Höhe von 25 Milliarden Euro sollen bald folgen.

Mehr dazu finden Sie hier:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.pdf

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/S-T/schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.pdf?__blob=publicationFile&v=14

An wen können Sie Sich nun wenden?

 

A. KfW–Bank

 

KfW-Kredite für Selbstständige und kleine Unternehmen

in der Corona-Krise beantragen

Eine wichtige Rolle bei der Unterstützung der Wirtschaft in Deutschland kommt der KfW zu. Die KfW-Bank vergibt Kredite zu besonderen Konditionen und sorgt dafür, dass Ihr Unternehmen nicht in Zahlungsschwierigkeiten gerät.

Die wichtigsten Fakten im Überblick:

 

Wer kann KfW-Hilfen beantragen?

Sie können als Freiberufler und Selbstständiger genauso einen KfW-Kredit beantragen, wie ein beliebig großes Unternehmen.

 

Wo bekomme ich einen KfW-Kredit?

Es gibt keine Filialen der KfW. Sie beantragen Kredite daher über Ihre Hausbank.

 

Wie lange dauert der Antrag?

Es ist davon auszugehen, dass sich die normale Wartezeit von wenigen Wochen durch den aktuellen Andrang auf KfW-Kredite verlängern dürfte. Dies lässt sich heute jedoch noch nicht prognostizieren.

Für Corona-Hilfen hat die KfW eine eigene Webseite eingerichtet:

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

 

B. Arbeitsagentur für Arbeit

 

Die Bundesagentur für Arbeit: erste Anlaufstelle für Kurzarbeit, Grundsicherung oder Arbeitslosengeld

Wollen Sie für Ihr Unternehmen Kurzarbeit, Arbeitslosengeld oder Grundsicherung beantragen, können Sie dies bei der Bundesagentur für Arbeit:

Das aktuelle Problem: Aufgrund der hohen Nachfrage sind die Leitungen der Arbeitsagentur derzeit oft überlastet. Vor Ort bekommen Sie derzeit auch keine Hilfe, da alle örtlichen Agenturen für Publikumsverkehr geschlossen wurden.

Die Agentur für Arbeit möchte dieses Problem schnellstmöglich lösen und schaltet in den kommenden Tagen lokale Rufnummern frei, wo Sie Hilfe erhalten.

Mehr Infos finden Sie hier:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen

 

Kurzarbeit beantragen

 

Falls Sie Mitarbeiter beschäftigten, können Sie bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeit beantragen.

Der Vorteil: Sie können Ihre Mitarbeiter halten, sparen jedoch Lohnkosten. Denn für den Verdienstausfall bei reduzierter Arbeitszeit springt der Staat ein.

Aufgrund der Corona-Krise können Sie Kurzarbeit aktuell bereits in Anspruch nehmen, wenn 10 Prozent (bei 5 Mitarbeitern reicht also ein betroffener Mitarbeiter) Ihrer Angestellten von Arbeitsausfällen betroffen sind (vorher ein Drittel) – auch rückwirkend ab dem 1. März.

So beantragen Sie Kurzarbeit:

1.) Hier der Online-Antrag der Arbeitsagentur:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall

2.) Ihr Antrag wird überprüft und Sie erhalten schnellstmöglich einen Bescheid, ob Sie Ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken können.

Auch hier Geduld und Ruhe bewahren: Aktuell kommt es zu Wartezeiten, da die Behörden derzeit überlastet sind, es wird an vereinfachten Verfahren gearbeitet.

Hinweis:

Für die Arbeitszeit werden die Mitarbeiter vom Staat mit 60 Prozent des pauschalierten Nettolohns entschädigt – 67 Prozent, wenn er ein oder mehrere Kinder hat. Die Arbeitszeit kann bis auf null Stunden heruntergefahren werden.

 

Grundsicherung für Selbstständige erhalten

Sie haben zwar Aufträge, doch Ihr Einkommen reicht einfach nicht zum Leben? Dann können Sie Grundsicherung beantragen – auch bekannt als Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV.

Hier geht es zum Online Antrag der Arbeitsagentur:

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/arbeitslosengeld-2-beantragen

Die Höhe wird individuell berechnet und hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab.

 

C.  Finanzamt

 

Steuerliche Entlastungen für Selbständige, Freiberufler und kleine Unternehmen

Für Selbstständige und Unternehmen bieten Bund und Länder derzeit eine Reihe steuerlicher Entlastungen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer auf Antrag
  • Stundung fälliger Steuerzahlungen
  • Erlass von Säumniszuschlägen
  • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen
  • Sozialbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden können Arbeitgeber voll vom Staat erstatten lassen (vorher nur bei 50 Prozent)

 

Tipp: Kontaktieren Sie das für Sie zuständige Finanzamt, welche Regelungen Sie in Anspruch nehmen können.

Hier finden Sie das Finanzamt Viernheim:

https://www.finanzamt24.de/Finanzamt-Viernheim/

 

Hier finden Sie das Finanzamt Mannheim-Stadt:

https://fa-mannheim-stadt.fv-bwl.de/pb/,Lde/Startseite

 

 

C. Soforthilfe

 

So bekommen Sie Corona-Soforthilfen in Hessen und Baden-Württemberg:
Adressen und Ansprechpartner

Soforthilfe für Unternehmer, Selbständige, Freiberufler

 

1. Zuschüsse zur Deckung von Investionen und Betriebsmittel („alle laufende Kosten“ des Betriebes)

– zu beantragen über die Webseiten der jeweiligen Kammern der Lände:

Hessen/ Vierheim: IHK Darmstadt 

BaWü/ Mannheim: IHK Rhein Neckar

RP / Neustadt: IHK Neustadt

 

Halten Sie bereit:

– Steuernummer des Unterehmens,

– Gesellschaftsform

– wenn vorhanden Mitgliedsnummer der Kammer,

– Kostenaufstellung für die Zeit ab 11.3.2020 bis Ende Mai 2020

– Bankverbindung

– Plausibilitätserklärung / eidesstattliche Versicherung über den Liquiditätsengpass / Existenzbedrohung aufgrund der Corona-Krise.

 

Für BaWü:  https://assets.baden-wuerttemberg.de/pdf/200325_Antrag_Soforthilfe-Corona_BW.pdf

                          Online einzureichen unter folgendem Portal: https://www.bw-soforthilfe.de/Soforthilfe/einreichen

Für Hessen: https://www.darmstadt.ihk.de/ Hinweis: Antrag ab 30.3.2020 möglich:

– hier Ausfüllhinweise:

https://rp-kassel.hessen.de/sites/rp-kassel.hessen.de/files/200330_Checkliste%20zu%20Soforthilfen_RPK_0.pdf

– hier geht´s zum Antrag:

https://portal-civ-cor.ekom21.de/civ-cor.public/start.html?oe=00.00.RPKS.CH.SH&mode=cc&cc_key=Coronahilfe

 

Für RP:           https://www.pfalz.ihk24.de/servicemarken/informationen-unternehmen-corona-4729208#titleInText1

– hier geht´s zum Antrag: 

https://www.pfalz.ihk24.de/blueprint/servlet/resource/blob/4748660/cd3741363900928211ebfd627bb545e0/antrag-corona-soforthilfe-data-data.pdf

 

2. Entschädigung für Verdienstausfälle bei Tätigkeitsverbot:

Für Verdienstausfälle von Mitarbeitern oder durch die Landesverordnung angeordnete Tätigkeitsverbote kann es im Einzelfall Entschädigungsleistungen geben:

Das Gesundheitsamt ist für Entschädigungsanträge zuständig.

 

Baden-Württemberg:

Corona Hotline für Unternehmen,Selbständige, Freiberufler:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/corona-hotline-fuer-unternehmen-geschaltet-1/

Hier finden Sie aktuellste Infos des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Soziales:

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus/

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/

 

Hier der Kontakt zum Gesundheitsamt Mannheim:

https://www.mannheim.de/de/service-bieten/gesundheit

aktuelle Rufnummer: + 49 621 293 22 22

Dort erhalten Sie eine E-Mail Adresse, an die Sie Sich wenden können.

 

Hessen:

Corona-Informationen:

https://service.hessen.de/html/Infektionsschutz-Entschaedigung-bei-Taetigkeitsverbot-7023.htm

 

Rheinland Pfalz

Hier finden Sie den Antrag, den das Land Rhein Land Pfalz bereitstellt:

https://lsjv.rlp.de/fileadmin/lsjv/Dateien/Aufgaben/Gesundheit/Oeffentliches_Gesundheitswesen/Infektionsschutzgesetz/Antrag_56_30_ifsg.pdf

 

Offizielle Anträge auf Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz für Hessen oder Baden-Württemberg gibt es nach aktuellem Stand noch nicht.

Tipp: Sie können sich am offiziellen Antrag des Landes RP orientieren und die nötigen Informationen und Unterlagen schon vorbereitend zusammenstellen.

Soforthilfe für Unternehmer, Selbständige, Freiberufler

 

1. Zuschüsse zur Deckung von Investionen und Betriebsmittel („alle laufende Kosten“ des Betriebes)

– zu beantragen über die Webseiten der jeweiligen Kammern der Länder (IHK Darmstadt für Viernheim / IHK Rhein Neckar für Mannheim / IHK Neustadt für Rheinland Pfalz)

 

Halten Sie bereit: – Steuernummer des Unterehmens, wenn vorhanden Mitgliedsnummer der Kammer,Kostenaufstellung für die Zeit ab 11.3.2020, für einen Zeitraum von 3 Monaten, Bankverbindung und Plausibilitätserklärung / eidesstattliche Versicherung über den Liquiditätsengpass / Existenzbedrohung aufgrund der Corona-Krise.

 

Für BaWü:  https://assets.baden-wuerttemberg.de/pdf/200325_Antrag_Soforthilfe-Corona_BW.pdf

                          Online einzureichen unter folgendem Portal: https://www.bw-soforthilfe.de/Soforthilfe/einreichen

Für Hessen: https://www.darmstadt.ihk.de/ Hinweis: Antrag ist erst ab 27.3.2020 erhältlich

Für RP:           https://www.pfalz.ihk24.de/servicemarken/informationen-unternehmen-corona-4729208#titleInText1

                            Hinweis: Antragsunterlagen liegen derzeit noch nicht vor!     

 

 

 

2. Entschädigung für Verdienstausfälle bei Tätigkeitsverbot:

  • zu beantragen über die nächst gelegenen Gesundheitsämter.

 

 

Baden-Württemberg:

Corona Hotline für Unternehmen,Selbständige, Freiberufler

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/corona-hotline-fuer-unternehmen-geschaltet-1/

 

Hier finden Sie aktuellste Infos des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Soziales:

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus/

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/

 

Für Verdienstausfälle von Mitarbeitern oder durch die Landesverordnung angeordnete Tätigkeitsverbote kann es im Einzelfall Entschädigungsleistungen geben:

Das Gesundheitsamt ist für Entschädigungsanträge zuständig.

Hier der Kontakt zum Gesundheitsamt Mannheim:

https://www.mannheim.de/de/service-bieten/gesundheit

aktuelle Rufnummer: + 49 621 293 22 22

Dort erhalten Sie eine E-Mail Adresse, an die Sie Sich wenden können.

 

Hessen:

Corona-Informationen

https://service.hessen.de/html/Infektionsschutz-Entschaedigung-bei-Taetigkeitsverbot-7023.htm

 

Hier der Kontakt zum Gesundheitsamt Viernheim:

https://www.kreis-bergstrasse.de/form/index3.php?menuid=118&topmenu=6

Hier finden Sie alle nötigen Informationen zu einer möglichen Entschädigung in Hessen:

https://service.hessen.de/html/Infektionsschutz-Entschaedigung-bei-Taetigkeitsverbot-7023.htm

Offizielle Anträge auf Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz für Hessen oder Baden-Württemberg gibt es nach aktuellem Stand (26.03.2020 14:30 Uhr) noch nicht.

 

Rheinland Pfalz

Tipp: Sie können sich an offiziellen Anträgen anderer Länder orientieren und die nötigen Informationen und Unterlagen schon vorbereitend zusammenstellen.

Hier finden Sie den Antrag, den das Land Rhein Land Pfalz bereitstellt:

https://lsjv.rlp.de/fileadmin/lsjv/Dateien/Aufgaben/Gesundheit/Oeffentliches_Gesundheitswesen/Infektionsschutzgesetz/Antrag_56_30_ifsg.pdf

Unsere schnelle Hilfe für Ihre Beratung per VideoCall und Telefon – wir sind weiterhin für Sie da!

Wir aktualisieren diese Erste Hilfe-Liste für Soforthilfen hier laufend.

Schauen Sie daher regelmäßig vorbei!

Wir arbeiten mit Hochdruck daran, alle hilfreichen Informationen für Sie zusammenzustellen.

Da besonders jetzt unzählige Fragen, Ängste und Zweifel aufkommen, bieten wir aus aktuellem Anlass: sofortige telefonische / online Kurzberatungstermine 

1. – 10 Minuten,

oder

2. – 20 Minuten.

Aufgrund des überwältigend hohen Aufkommens bitten wir Sie, ihre 3 wichtigsten Fragen bereits per E-Mail vorab zu übermitteln an:

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So könen wir effektiv so vielen Mandanten wie möglich eine zeitnahe umgehende Beratung anbieten.

Bitte geben Sie in der E-Mail an, welche Beratung für Sie derzeit möglich ist:

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